Die EUDR gilt ab 30. Dezember 2026. Hinter jeder Charge steht eine Fläche.
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, Verordnung (EU) 2023/1115) verbietet, Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz sowie daraus hergestellte Erzeugnisse in der EU in Verkehr zu bringen oder auszuführen, wenn sie nicht entwaldungsfrei und legal erzeugt sind und keine Sorgfaltserklärung vorliegt. Die Fristen stehen fest.
- EUDR · DIE GELTENDEN FRISTEN
- 31.12.2020Stichtag
- 30.12.2026große und mittlere
- 30.06.2027Kleinst- und Kleinunternehmen
- 30.12.2027neu gelistete Produkte
- VO (EU) 2025/2650gesetzlich festgelegt
Der aktuelle Stand.
Jede Zeile nennt die Quelle, gegen die sie geprüft wurde.
- Große und mittlere Unternehmen
- Ab 30. Dezember 2026 für Marktteilnehmer und Händler. Kleinst- und Kleinunternehmen mit Holzerzeugnissen, die bereits unter die frühere EU-Holzhandelsverordnung fielen, sind ab demselben Tag erfasst. VO (EU) 2025/2650
- Kleinst- und Kleinunternehmen
- Ab 30. Juni 2027 für alle übrigen Kleinst- und Kleinunternehmen. VO (EU) 2025/2650
- Wer die Erklärung abgibt
- Nur der Marktteilnehmer, der ein Erzeugnis erstmals in der EU in Verkehr bringt oder ausführt, reicht die Sorgfaltserklärung ein. Nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler bewahren die Referenznummer auf und geben sie weiter. VO (EU) 2025/2650
- Produktliste
- Die Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102, in Kraft seit 18. September 2026, hat einige Erzeugnisse gestrichen (bestimmte Rinderhäute und Leder, runderneuerte Reifen, Sojabohnen zur Aussaat, einige vulkanisierte Kautschukwaren) und andere aufgenommen (löslichen Kaffee, weitere Palmöl-Derivate). Neu aufgenommene Produkte sind ab 30. Dezember 2027 erfasst. Delegierte VO (EU) 2026/2102
- Sanktionen
- Die Mitgliedstaaten legen sie fest. Die Höchstgeldbuße muss mindestens 4 % des gesamten EU-Jahresumsatzes betragen, dazu kommt die Einziehung der Waren und der Erlöse. VO (EU) 2023/1115, Art. 25
Was für jede Charge gelten muss.
Entwaldungsfrei
Erzeugt auf Flächen, die nach dem 31. Dezember 2020 nicht entwaldet wurden. Bei Holz darf es nach diesem Tag zudem keine Waldschädigung gegeben haben.
Legal erzeugt
Im Einklang mit dem Recht des Erzeugerlandes: Landnutzung, Arbeit, Umwelt, Steuern, Handel und die Rechte indigener Völker.
Geolokalisiert bis zur Fläche
Die Koordinaten jeder Anbaufläche: ein Punkt bei kleinen Flächen, ein Polygon bei Flächen über 4 Hektar. Eine Region oder eine Genossenschaft genügt nicht.
Mit Sorgfaltserklärung
Eine Sorgfaltserklärung im EU-Informationssystem, bevor die Ware in Verkehr gebracht oder ausgeführt wird. Ihre Referenznummer begleitet die Ware.
Ihr Rohstoff im Detail.
Je Rohstoff ein Leitfaden (auf Englisch): wo die Flächendaten verloren gehen, was Sie von Lieferanten brauchen und was vor dem 30. Dezember zu tun ist.
EUDR für Kakao
Millionen Kleinbauernflächen und gemischte Bohnen.
Zum Leitfaden →KaffeeEUDR für Kaffee
Geolokalisierung vom Hof bis zur Rösterei.
Zum Leitfaden →PalmölEUDR für Palmöl
Von der Ölmühle zur Raffinerie, Derivate eingeschlossen.
Zum Leitfaden →SojaEUDR für Soja
Futter- und Lebensmittelrohstoffe, Lieferung für Lieferung.
Zum Leitfaden →KautschukEUDR für Naturkautschuk
Vom Kleinbauern bis zum Reifen in der EU.
Zum Leitfaden →RinderEUDR für Rinder und Rindfleisch
Lebende Rinder, Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse; Häute und Leder sind seit 2026 gestrichen.
Zum Leitfaden →HolzEUDR für Holz und Möbel
Legalität, Geolokalisierung und der Produktpass.
Zum Leitfaden →GesamtüberblickEUDR, englische Fassung
Die vollständige Seite auf Englisch.
Zum Leitfaden →ProduktpassDigitaler Produktpass
Möbel und Reifen trifft beides.
Zum Leitfaden →Wie Aeroz die Fläche bis zur Grenze trägt.
Von der Fläche zur Charge
Jede Charge wird dort, wo sie zum ersten Mal gebündelt wird, mit der Geolokalisierung ihrer Anbauflächen verknüpft.
Durch jede Bündelung
Jede Übergabe ist ein signiertes Ereignis mit Zeitstempel. So bleibt die Verbindung von den kartierten Flächen zur verschifften Charge über Sammelstellen, Mischung und Export erhalten.
Die Erklärung reist mit
Die Referenznummer der Sorgfaltserklärung begleitet die Charge durch jede Übergabe, so wie nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler sie aufbewahren müssen.
EUDR: die Antworten.
Ab wann gilt die EUDR?
Die EU-Entwaldungsverordnung gilt ab 30. Dezember 2026 für große und mittlere Marktteilnehmer und Händler und ab 30. Juni 2027 für Kleinst- und Kleinunternehmen. Für Holzerzeugnisse, die schon unter die frühere EU-Holzhandelsverordnung fielen, gilt auch für Kleinst- und Kleinunternehmen der 30. Dezember 2026. Festgelegt hat das die Verordnung (EU) 2025/2650.
Welche Produkte fallen unter die EUDR?
Die EUDR erfasst Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz sowie die in Anhang I gelisteten Erzeugnisse daraus, etwa Schokolade, Möbel, Papier oder Reifen. Die Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102 hat die Liste im September 2026 geändert; prüfen Sie Ihre Zolltarifnummern gegen die aktuelle Fassung.
Wer muss die EUDR-Sorgfaltserklärung abgeben?
Die Sorgfaltserklärung gibt nur der Marktteilnehmer ab, der das Erzeugnis erstmals in der EU in Verkehr bringt oder es ausführt. Nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler bewahren die Referenznummer der erhaltenen Erklärung auf und geben sie weiter.
Reicht eine Zertifizierung für die EUDR?
Nein, nicht allein. Eine Massenbilanz-Zertifizierung zeigt, dass eine Menge in einen zertifizierten Pool eingekauft wurde; die EUDR fragt, von welcher Fläche genau diese Lieferung stammt. Zertifikate können ein Beleg innerhalb Ihrer Sorgfaltspflicht sein, ersetzen sie aber nicht.
Verlangt die EUDR einen Chip oder RFID?
Nein. Die EUDR verlangt Geolokalisierung, eine Bewertung von Entwaldung und Legalität und eine eingereichte Sorgfaltserklärung. Wie Sie diese Daten durch die Lieferkette tragen, entscheiden Sie selbst.
Quellen: Verordnung (EU) 2023/1115 · Verordnung (EU) 2025/2650 · Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102 · IHK: Delegierter Rechtsakt zum Produktumfang der EUDR. Geprüft am 24. Oktober 2026. Keine Rechtsberatung.
Die EUDR, Verordnung (EU) 2023/1115, gilt ab 30. Dezember 2026 für große und mittlere Unternehmen und ab 30. Juni 2027 für Kleinst- und Kleinunternehmen. Stichtag ist der 31. Dezember 2020.
- Rohstoffe
- 7 · Anhang I
- Flächendaten
- Punkt oder Polygon
- Erklärung
- Erstinverkehrbringer
- Höchststrafe
- ≥ 4 % EU-Umsatz