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EU-Entwaldungsverordnung · geprüft am 24. Oktober 2026

Die EUDR gilt ab 30. Dezember 2026. Hinter jeder Charge steht eine Fläche.

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, Verordnung (EU) 2023/1115) verbietet, Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz sowie daraus hergestellte Erzeugnisse in der EU in Verkehr zu bringen oder auszuführen, wenn sie nicht entwaldungsfrei und legal erzeugt sind und keine Sorgfaltserklärung vorliegt. Die Fristen stehen fest.

  • EUDR · DIE GELTENDEN FRISTEN
  • 31.12.2020Stichtag
  • 30.12.2026große und mittlere
  • 30.06.2027Kleinst- und Kleinunternehmen
  • 30.12.2027neu gelistete Produkte
  • VO (EU) 2025/2650gesetzlich festgelegt
Geprüft am 24. Oktober 2026

Der aktuelle Stand.

Jede Zeile nennt die Quelle, gegen die sie geprüft wurde.

Große und mittlere Unternehmen
Ab 30. Dezember 2026 für Marktteilnehmer und Händler. Kleinst- und Kleinunternehmen mit Holzerzeugnissen, die bereits unter die frühere EU-Holzhandelsverordnung fielen, sind ab demselben Tag erfasst. VO (EU) 2025/2650
Kleinst- und Kleinunternehmen
Ab 30. Juni 2027 für alle übrigen Kleinst- und Kleinunternehmen. VO (EU) 2025/2650
Wer die Erklärung abgibt
Nur der Marktteilnehmer, der ein Erzeugnis erstmals in der EU in Verkehr bringt oder ausführt, reicht die Sorgfaltserklärung ein. Nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler bewahren die Referenznummer auf und geben sie weiter. VO (EU) 2025/2650
Produktliste
Die Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102, in Kraft seit 18. September 2026, hat einige Erzeugnisse gestrichen (bestimmte Rinderhäute und Leder, runderneuerte Reifen, Sojabohnen zur Aussaat, einige vulkanisierte Kautschukwaren) und andere aufgenommen (löslichen Kaffee, weitere Palmöl-Derivate). Neu aufgenommene Produkte sind ab 30. Dezember 2027 erfasst. Delegierte VO (EU) 2026/2102
Sanktionen
Die Mitgliedstaaten legen sie fest. Die Höchstgeldbuße muss mindestens 4 % des gesamten EU-Jahresumsatzes betragen, dazu kommt die Einziehung der Waren und der Erlöse. VO (EU) 2023/1115, Art. 25
Die Regel

Was für jede Charge gelten muss.

  • Entwaldungsfrei

    Erzeugt auf Flächen, die nach dem 31. Dezember 2020 nicht entwaldet wurden. Bei Holz darf es nach diesem Tag zudem keine Waldschädigung gegeben haben.

  • Legal erzeugt

    Im Einklang mit dem Recht des Erzeugerlandes: Landnutzung, Arbeit, Umwelt, Steuern, Handel und die Rechte indigener Völker.

  • Geolokalisiert bis zur Fläche

    Die Koordinaten jeder Anbaufläche: ein Punkt bei kleinen Flächen, ein Polygon bei Flächen über 4 Hektar. Eine Region oder eine Genossenschaft genügt nicht.

  • Mit Sorgfaltserklärung

    Eine Sorgfaltserklärung im EU-Informationssystem, bevor die Ware in Verkehr gebracht oder ausgeführt wird. Ihre Referenznummer begleitet die Ware.

Wo Aeroz ansetzt

Wie Aeroz die Fläche bis zur Grenze trägt.

  • Von der Fläche zur Charge

    Jede Charge wird dort, wo sie zum ersten Mal gebündelt wird, mit der Geolokalisierung ihrer Anbauflächen verknüpft.

  • Durch jede Bündelung

    Jede Übergabe ist ein signiertes Ereignis mit Zeitstempel. So bleibt die Verbindung von den kartierten Flächen zur verschifften Charge über Sammelstellen, Mischung und Export erhalten.

  • Die Erklärung reist mit

    Die Referenznummer der Sorgfaltserklärung begleitet die Charge durch jede Übergabe, so wie nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler sie aufbewahren müssen.

Fragen

EUDR: die Antworten.

Ab wann gilt die EUDR?

Die EU-Entwaldungsverordnung gilt ab 30. Dezember 2026 für große und mittlere Marktteilnehmer und Händler und ab 30. Juni 2027 für Kleinst- und Kleinunternehmen. Für Holzerzeugnisse, die schon unter die frühere EU-Holzhandelsverordnung fielen, gilt auch für Kleinst- und Kleinunternehmen der 30. Dezember 2026. Festgelegt hat das die Verordnung (EU) 2025/2650.

Welche Produkte fallen unter die EUDR?

Die EUDR erfasst Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz sowie die in Anhang I gelisteten Erzeugnisse daraus, etwa Schokolade, Möbel, Papier oder Reifen. Die Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102 hat die Liste im September 2026 geändert; prüfen Sie Ihre Zolltarifnummern gegen die aktuelle Fassung.

Wer muss die EUDR-Sorgfaltserklärung abgeben?

Die Sorgfaltserklärung gibt nur der Marktteilnehmer ab, der das Erzeugnis erstmals in der EU in Verkehr bringt oder es ausführt. Nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler bewahren die Referenznummer der erhaltenen Erklärung auf und geben sie weiter.

Reicht eine Zertifizierung für die EUDR?

Nein, nicht allein. Eine Massenbilanz-Zertifizierung zeigt, dass eine Menge in einen zertifizierten Pool eingekauft wurde; die EUDR fragt, von welcher Fläche genau diese Lieferung stammt. Zertifikate können ein Beleg innerhalb Ihrer Sorgfaltspflicht sein, ersetzen sie aber nicht.

Verlangt die EUDR einen Chip oder RFID?

Nein. Die EUDR verlangt Geolokalisierung, eine Bewertung von Entwaldung und Legalität und eine eingereichte Sorgfaltserklärung. Wie Sie diese Daten durch die Lieferkette tragen, entscheiden Sie selbst.

Quellen: Verordnung (EU) 2023/1115 · Verordnung (EU) 2025/2650 · Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102 · IHK: Delegierter Rechtsakt zum Produktumfang der EUDR. Geprüft am 24. Oktober 2026. Keine Rechtsberatung.

Kernfakten · EUDR

Die EUDR, Verordnung (EU) 2023/1115, gilt ab 30. Dezember 2026 für große und mittlere Unternehmen und ab 30. Juni 2027 für Kleinst- und Kleinunternehmen. Stichtag ist der 31. Dezember 2020.

Rohstoffe
7 · Anhang I
Flächendaten
Punkt oder Polygon
Erklärung
Erstinverkehrbringer
Höchststrafe
≥ 4 % EU-Umsatz