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Ökodesign-Verordnung (ESPR) · geprüft am 24. Oktober 2026

Der digitale Produktpass kommt. Produktgruppe für Produktgruppe.

Der digitale Produktpass (DPP) ist ein strukturierter digitaler Datensatz zu einem Produkt: Identität, Materialien, Herkunft, Reparierbarkeit und Konformität, abrufbar über einen Datenträger auf dem Produkt, etwa einen QR-Code oder einen NFC-Chip. In der EU schreibt ihn die Ökodesign-Verordnung (ESPR, Verordnung (EU) 2024/1781) vor, für Batterien die Batterieverordnung ab 18. Februar 2027.

  • DIGITALER PRODUKTPASS · DER STAND
  • 18.07.2024ESPR in Kraft
  • April 2025erster Arbeitsplan
  • 19.07.2026Vernichtungsverbot Kleidung
  • 20.07.2026DPP-Register in Betrieb
  • VO (EU) 2024/1781ESPR
Geprüft am 24. Oktober 2026

Der aktuelle Stand.

Jede Zeile nennt die Quelle, gegen die sie geprüft wurde.

Rechtsrahmen
Die Ökodesign-Verordnung ist seit 18. Juli 2024 in Kraft. Ein Produkt braucht einen digitalen Produktpass, sobald ein delegierter Rechtsakt für seine Produktgruppe das vorschreibt. VO (EU) 2024/1781
Erste Produktgruppen
Der erste Arbeitsplan der Kommission vom April 2025 setzt Eisen und Stahl, Aluminium, Textilien, Möbel, Reifen und Matratzen nach vorn. Verbindliche Termine für die einzelnen delegierten Rechtsakte gibt es noch nicht; in der Regel gelten sie frühestens 18 Monate nach Inkrafttreten. Kommission, Arbeitsplan 2025 bis 2030
DPP-Register
Das zentrale EU-Register für digitale Produktpässe ist seit 20. Juli 2026 in Betrieb. Wirtschaftsakteure registrieren dort die eindeutige Kennung jedes Produkts, per Weboberfläche oder Schnittstelle. Europäische Kommission, 23. Juli 2026
Vernichtungsverbot
Seit 19. Juli 2026 dürfen große Unternehmen unverkaufte Bekleidung und Schuhe nicht mehr vernichten. Mittlere Unternehmen folgen ab 19. Juli 2030; Kleinst- und Kleinunternehmen sind ausgenommen. VO (EU) 2024/1781, Art. 25
Batterien
Für Batterien gilt der Batteriepass nach der Batterieverordnung bereits ab 18. Februar 2027. VO (EU) 2023/1542, Art. 77
Die Regel

Was ein Produktpass leisten muss.

  • Eine eindeutige Kennung

    Jeder Pass ist über eine eindeutige Produktkennung erreichbar, auf Modell-, Chargen- oder Artikelebene, je nachdem, was der delegierte Rechtsakt festlegt.

  • Ein Datenträger auf dem Produkt

    Ein QR-Code, ein NFC-Chip oder ein anderer Datenträger führt zum Pass. Welcher Träger zulässig ist, regelt der delegierte Rechtsakt.

  • Gestufter Zugriff

    Verbraucherinnen und Verbraucher sehen andere Daten als Behörden, Reparaturbetriebe oder Recycler.

  • Daten, die bleiben

    Der Pass muss für die festgelegte Dauer verfügbar bleiben, auch wenn der Hersteller den Betrieb einstellt. Dafür ist eine Sicherungskopie bei einem unabhängigen Dienstleister vorgesehen.

Wo Aeroz ansetzt

Wie Aeroz den Pass mit dem Produkt verbindet.

  • Kennung und Datenträger

    Aeroz vergibt die Kennung nach GS1-Standard und schreibt sie in QR-Code und NFC-Chip, damit Scan und Tap denselben Pass öffnen.

  • Ein Ereignisprotokoll je Produkt

    Herkunft, Reparaturen und Besitzwechsel werden als GS1-EPCIS-Ereignisse an das Produkt angehängt, statt in Tabellen nachgepflegt zu werden.

  • Auf Ihren Systemen

    Aeroz setzt auf Ihrem ERP- oder PIM-System auf; nichts muss ersetzt werden.

Fragen

Digitaler Produktpass: die Antworten.

Ab wann gilt der digitale Produktpass?

Ab wann der digitale Produktpass für ein Produkt gilt, legt der delegierte Rechtsakt für die jeweilige Produktgruppe fest, in der Regel frühestens 18 Monate nach seinem Inkrafttreten. Für Batterien gilt der Batteriepass ab 18. Februar 2027. Für Textilien, Möbel, Stahl, Aluminium, Reifen und Matratzen sind die Rechtsakte in Vorbereitung; ihre Termine stehen noch nicht fest.

Was ist der digitale Produktpass?

Der digitale Produktpass ist ein strukturierter Datensatz zu einem Produkt oder Modell: Identität, Materialien, Herkunft, Reparierbarkeit, Recycling und Konformität. Er ist über einen Datenträger auf dem Produkt abrufbar, zum Beispiel einen QR-Code oder einen NFC-Chip, und wird in der EU durch die Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 vorgeschrieben.

Ist das DPP-Register schon in Betrieb?

Ja. Die Europäische Kommission hat das zentrale Register für digitale Produktpässe am 20. Juli 2026 in Betrieb genommen. Wirtschaftsakteure registrieren dort die eindeutige Kennung jedes Produkts, über eine Weboberfläche oder eine Schnittstelle, und können einen elektronischen Registrierungsnachweis anfordern.

Braucht der Produktpass einen NFC-Chip?

Nicht zwingend. Welche Datenträger zulässig sind, legt der delegierte Rechtsakt je Produktgruppe fest; häufig wird ein QR-Code genügen. Ein NFC-Chip ergänzt ihn dort, wo das Produkt fälschungsgefährdet ist oder ein gedruckter Code über die Lebensdauer leiden kann.

Quellen: Verordnung (EU) 2024/1781 · Europäische Kommission: DPP-Register in Betrieb · Verordnung (EU) 2023/1542. Geprüft am 24. Oktober 2026. Keine Rechtsberatung.

Kernfakten · Digitaler Produktpass

Der digitale Produktpass der EU beruht auf der Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781, in Kraft seit 18. Juli 2024. Das zentrale DPP-Register ist seit 20. Juli 2026 in Betrieb.

Rechtsgrundlage
VO (EU) 2024/1781
Register
seit 20.07.2026
Erste Gruppen
Arbeitsplan 2025
Batterien
ab 18.02.2027