Der Batteriepass kommt am 18. Februar 2027. Für jede Batterie einzeln.
Die EU-Batterieverordnung (Verordnung (EU) 2023/1542, oft BattVO genannt) verlangt ab 18. Februar 2027 für jede Batterie für leichte Verkehrsmittel, jede Elektrofahrzeugbatterie und jede Industriebatterie über 2 kWh, die in der EU in Verkehr gebracht wird, einen elektronischen Batteriepass, erreichbar über einen QR-Code auf der Batterie.
- BATTERIEPASS · DIE FRISTEN
- 17.08.2023Verordnung in Kraft
- 21.08.2026Leitfaden: 71 Datenpunkte
- 18.02.2027Batteriepass Pflicht
- 18.08.2027Sorgfaltspflichten
- Art. 77VO (EU) 2023/1542
Der aktuelle Stand.
Jede Zeile nennt die Quelle, gegen die sie geprüft wurde.
- Wer ihn braucht
- Ab 18. Februar 2027 jede Batterie für leichte Verkehrsmittel (etwa E-Bikes und E-Scooter), jede Elektrofahrzeugbatterie und jede Industriebatterie über 2 kWh, die in der EU in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird. VO (EU) 2023/1542, Art. 77
- Was hinein muss
- Der Leitfaden der Kommission, aktualisiert am 21. August 2026, nennt 71 Datenpunkte und kennzeichnet jeden als verpflichtend, freiwillig, bedingt oder noch nicht gefordert. Europäische Kommission, 21. August 2026
- Was noch fehlt
- Die Erklärung zum CO2-Fußabdruck gehört am 18. Februar 2027 noch nicht in den Pass. Sie folgt, sobald die Kommission die Berechnungsmethode erlassen hat. Europäische Kommission, Leitfaden
- Datenträger
- Ein QR-Code auf der Batterie, der zum Pass führt. Ein NFC-Chip ist nicht vorgeschrieben, kann den QR-Code aber ergänzen. VO (EU) 2023/1542, Art. 13 Abs. 6
- Sorgfaltspflichten
- Die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette wurden 2025 um zwei Jahre verschoben und gelten ab 18. August 2027. Rat der EU, 18. Juli 2025
Was jeder Batteriepass leisten muss.
Eine Kennung je Batterie
Jeder Pass gehört zu genau einer Batterie und ist über eine eindeutige Kennung erreichbar.
Daten mit Zugriffsrechten
Ein Teil der Daten ist öffentlich, ein Teil nur für Behörden, Aufbereiter oder Recycler zugänglich. Der Pass muss beides trennen.
Lebenslang aktuell
Ändert sich der Status der Batterie, etwa durch Vorbereitung zur Wiederverwendung oder Umnutzung (Second Life), braucht sie einen neuen Pass, der mit dem alten verknüpft ist.
Verantwortlich ist der Inverkehrbringer
Wer die Batterie in der EU in Verkehr bringt, ist für den Pass verantwortlich, auch wenn die Zellen aus Asien stammen.
Ihre Batterie im Detail.
Leitfäden je Batterietyp (auf Englisch) und unser Service für Batteriehersteller in China und weltweit.
Batteriepass für Elektrofahrzeuge
Antriebsbatterien von Pkw und Nutzfahrzeugen.
Zum Leitfaden →Leichte VerkehrsmittelBatteriepass für E-Bikes und LV
E-Bikes, E-Scooter, Lastenräder.
Zum Leitfaden →SpeicherBatteriepass für Energiespeicher
Industriebatterien über 2 kWh.
Zum Leitfaden →Second LifeBatteriepass für Second Life
Ein neuer Pass nach der Umnutzung.
Zum Leitfaden →ChecklisteBatteriepass-Checkliste
Was bis zum 18. Februar 2027 stehen muss.
Zum Leitfaden →ServiceBatteriepass-Service für Hersteller
Für Hersteller in China und weltweit, Preise in USD oder EUR.
Zum Leitfaden →EU-ÜberblickEU-Batteriepass, englische Fassung
Die vollständige Seite auf Englisch.
Zum Leitfaden →DatenträgerNFC oder QR für den Batteriepass
Was der gedruckte Code leistet und was nicht.
Zum Leitfaden →ProduktpassDigitaler Produktpass
Der Rahmen nach der Ökodesign-Verordnung.
Zum Leitfaden →Wie Aeroz den Batteriepass für Sie führt.
Pass und Kennung aus einer Hand
Aeroz erstellt den Batteriepass und verknüpft ihn mit dem QR-Code und einem NFC- und UHF-Chip auf der Batterie.
Daten aus der Lieferkette
Wir holen die Daten bei Zell- und Packlieferanten ein und ordnen sie den Feldern des Leitfadens zu.
Über das ganze Batterieleben
Tausch, Reparatur und Umnutzung werden als Ereignisse an die Batterie angehängt; ein Second-Life-Pass bleibt mit dem ersten verknüpft.
Batteriepass: die Antworten.
Ab wann gilt der Batteriepass?
Der Batteriepass ist ab 18. Februar 2027 Pflicht. Er gilt nach Artikel 77 der EU-Batterieverordnung (Verordnung (EU) 2023/1542) für jede Batterie für leichte Verkehrsmittel, jede Elektrofahrzeugbatterie und jede Industriebatterie über 2 kWh, die ab diesem Tag in der EU in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird.
Welche Daten gehören in den Batteriepass?
Der Leitfaden der Europäischen Kommission vom 21. August 2026 nennt 71 Datenpunkte, unter anderem Hersteller und Kennung, Materialzusammensetzung, Leistung und Haltbarkeit sowie Angaben zu Demontage und Recycling. Jeder Punkt ist als verpflichtend, freiwillig, bedingt oder noch nicht gefordert gekennzeichnet; die Erklärung zum CO2-Fußabdruck folgt später.
Wer ist für den Batteriepass verantwortlich?
Verantwortlich für den Batteriepass ist der Wirtschaftsakteur, der die Batterie in der EU in Verkehr bringt, meist der Hersteller oder der Importeur. Er kann einen anderen Akteur schriftlich beauftragen, den Pass zu führen, bleibt aber selbst für die Erfüllung der Pflicht verantwortlich.
Muss der Batteriepass über einen Chip laufen?
Nein. Die Batterieverordnung verlangt einen QR-Code auf der Batterie, der zum Batteriepass führt (Artikel 13 Absatz 6). Ein NFC-Chip ist freiwillig. Er hilft dort, wo ein gedruckter Code über Jahre verschmutzt oder beschädigt wird oder wo Fälschungen ein Risiko sind.
Quellen: Verordnung (EU) 2023/1542 · Brussels Times zum Leitfaden der Kommission, August 2026 · Rat der EU: Verschiebung der Sorgfaltspflichten, 18. Juli 2025. Geprüft am 24. Oktober 2026. Keine Rechtsberatung.
Ab 18. Februar 2027 brauchen Batterien für leichte Verkehrsmittel, Elektrofahrzeugbatterien und Industriebatterien über 2 kWh in der EU einen Batteriepass. Der Leitfaden der Kommission vom 21. August 2026 nennt 71 Datenpunkte.
- Rechtsgrundlage
- VO (EU) 2023/1542, Art. 77
- Pflicht ab
- 18.02.2027
- Datenpunkte
- 71
- Datenträger
- QR-Code